Qualitätsmanagementsystem für Insolvenzverwalter

Insolvenzkanzleien stehen heute vor großen Herausforderungen, wenn sie für die
Zukunft gut aufgestellt sein wollen. Lange Zeit haben Amtsrichter die Auswahl von
Insolvenzverwaltern sehr willkürlich betrieben und sich dabei auf ihre Unabhängigkeit
berufen. Bei jedem Gericht bestand ein geschlossener Kreis von Verwaltern.
Nachprüfbare Qualitätskriterien gab es nicht.

Unter den Insolvenzkanzleien herrscht derzeit ein Verdrängungswettbewerb, da die
Unternehmensinsolvenzen und deren Massen rückläufig sind. Zugleich rücken die
Qualität der Verwalterleistung und ihr Nachweis sowohl bei der Justiz als auch bei den
Verbänden immer stärker in den Fokus.

Insolvenzverwalter, die sich auf dem inzwischen rauhen Markt behaupten wollen, suchen
nach geeigneten Mitteln, um die Qualität ihrer Leistung nachzuweisen. Nur so werden sie
in Zukunft von den Gerichten weiter berücksichtigt werden. Mit der Zertifizierung nach
DIN EN ISO 9001:2008 dokumentieren Insolvenzverwalter, die sich professionell auf die
Abwicklungvon Insolvenzverfahren ausgerichtet haben, dass sie hierfür sowohl die
notwendigen Voraussetzungen und Strukturen geschaffen, als auch die zur Abwicklung
erforderlichen Arbeitsabläufe systematisch und für alle Mitarbeiter transparent und jederzeit
zugänglich dokumentiert haben.

Wie zu erwarten werden die Vorteile einer ISO-Zertifizierung als Qualitätsnachweis für
Insolvenzgerichte ein wichtiges Auswahlkriterium für die Vergabe der Insolvenzverfahren.

Die Vorteile einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 für Insolvenzkanzleien
bestehen vor allem darin, dass

  • klare Verantwortlichkeiten für einzelne Verfahrensschritte erreicht,
  • Arbeitsabläufe konkret gesteuert,
  • Schnittstellen zwischen Kanzlei und Gericht
  • sowie den einzelnen Mitarbeitern in der Kanzlei transparent definiert
  • und Arbeitsabläufe reproduzierbar dokumentiert werden.

Dies führt zu einer Optimierung der Arbeitsabläufe und Qualität in der Verfahrens-
abwicklung, von der vor allem auch die Beteiligten am Verfahren profitieren
(insbesondere Gläubiger und Gerichte).

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